Zigarettenrauch dringt in die Wohnung. Wie kann ich mich wehren?

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Ich wohne in einer Genossenschaftswohnung und habe seit 25 Jahren denselben Nachbarn. Seit ein paar Jahren leide ich unter der Geruchsbelästigung durch seinen Zigarettenrauch. Wir haben schon Türen abgedichtet, dennoch dringt der Rauch in meine Wohnung. Kann ich die Verwaltung in die Pflicht nehmen? Oder muss ich klagen?

Montage,Deutsch Gerhard,Jeff Mangione

Rechtsanwalt Georg Röhsner

Rechtsanwalt Georg Röhsner antwortet:

Wenn tatsächlich ständig Rauch in einem, das ortsübliche Ausmaß deutlich übersteigenden Umfang in Ihre Wohnung eindringt und wenn die Mietzinsminderung für Sie kein Thema ist, können Sie entweder den Vermieter oder - was wahrscheinlich sinnvoller wäre - den Nachbarn direkt auf Unterlassung klagen.

Das große Problem in solchen Fällen ist immer der faktische Nachweis darüber, wie stark die Beeinträchtigung ist und dass dieselbe tatsächlich vom konkreten Nachbarn verursacht ist. Für das weitere Zusammenleben wäre es sinnvoller, nach einer gütlichen Lösung mit Ihrem Nachbarn zu suchen.

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