Wasser: Wie kommen wir zur Abrechnung nach tatsächlichem Verbrauch?

Experten beantworten Ihre Leserfragen am KURIER-Telefon. Nächster Termin: 8. Jänner 2024, 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337.

Experten beantworten Ihre Leserfragen jeden zweiten Montag am KURIER-Telefon. Rufen Sie an oder schicken Ihre Fragen per E-Mail an immo@kurier.at

Der Wasserverbrauch in unserem Mehrparteienhaus (Eigentum) ist sehr hoch. Meine Frau und ich gehen sparsam mit dem Wasser um, andere Bewohner offenbar nicht. Es wird nach Wohnungsgröße abgerechnet, was für uns negativ ist. Was können wir dagegen machen? Wir wollen eine Abrechnung nach tatsächlichem Verbrauch.

KURIER/Jeff Mangione,Jürg Christandl, kurier-montage

Barbara Walzl-Sirk, Mieterschutzverband

Barbara Walzl-Sirk vom Mieterschutzverband antwortet:

Da laut Ihren Angaben die Verrechnung nach der Nutzfläche erfolgt, gab es allem Anschein nach bereits eine Änderung der gesetzlichen Aufteilungsregelungen des WEG. Laut WEG werden alle Aufwendungen von den Wohnungseigentümern nach dem Verhältnis ihrer Miteigentumsanteile getragen. 

Das WEG bietet aber auch die Möglichkeit, einzelne Aufwendungen, wie in Ihrem Fall beim Wasser, nach Verbrauch zu verrechnen, wenn die Anteile der Wohnungseigentumsobjekte am Gesamtverbrauch mit wirtschaftlich vernünftigen Kostenaufwand durch Messvorrichtungen ermittelt werden können. 

Um dies umsetzen zu können, müssten die Wohnungseigentümer mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Anteile die Aufteilung dieser Aufwendung nach den Verbrauchsanteilen festlegen. Dies erfolgt mittels Beschlussfassung. 

Der Beschluss wird frühestens für die ihm nachfolgende Abrechnungsperiode wirksam. Sobald ein solcher Beschluss vorliegt, hat jeder Wohnungseigentümer die Erfassung der Verbrauchsanteile zu dulden.

Wohnen
Gewerbe