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In unserer Wohnungseigentumsanlage gibt es eine Sandkiste, die nicht mehr benützt wird. Wir wollen sie entfernen lassen. Die Verwaltung sagt aber, dass diese vorgeschrieben ist. Kann das stimmen?
Barbara Walz-Sirk vom Mieterschautzverband rät: "Die zuständige Gemeinde wird wahrscheinlich im Rahmen eines Bauverfahrens in Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften die Errichtung eines Spielplatzes festgelegt haben. In diesem Fall ist der Spielplatz zu erhalten. Wurde die Sandkiste auf allgemeiner Fläche mit Zustimmung aller Wohnungseigentümer errichtet, bedarf es für die endgültige Entfernung der Sandkiste der Zustimmung aller Wohnungseigentümer, da es sich um eine Verfügung und nicht um eine Maßnahme der ordentlichen Verwaltung handelt."
Wir sind Wohnungseigentümer und wollen, dass jeder Wohnungseigentümer seine eigenen Fenster saniert. Wie kann das gelingen?
Barbara Walzl-Sirk rät: "Aufgrund der gesetzlichen Regelung des Wohnungseigentumsgesetzes sind die Fenster allgemeine Teile der Liegenschaft. Erhaltung und Erneuerung sind aus der Rücklage zu finanzieren. Von dieser Regelung kann abgegangen werden, wenn alle Wohnungseigentümer dies wollen. Sie brauchen eine 100-prozentige, schriftliche Zustimmung. Bei einer Eigentümerpartnerschaft müssen beide unterzeichnen. Fehlende Zustimmungen können nicht vom Gericht ersetzt werden."