Musizieren in der Wohnung. Was ist erlaubt?

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Ich spiele akustische Gitarre. Leider bin ich Mieter einer sehr hellhörigen Wohnung. Zu welcher Tageszeit und wie lange pro Tag oder in der Woche darf ich musizieren?
Dieselbe Frage stellt sich für den Betrieb der Waschmaschine. Was ist erlaubt?

KURIER/Jeff Mangione

Rechtsanwalt Thomas Sochor

Rechtsanwalt Thomas Sochor antwortet:

Der Umstand, dass ein Haus lärmdurchlässig ist, verpflichtet die Mitbewohner zu besonderer Rücksichtnahme. Klavierspielen ist nach neuerer Judikatur bei großstädtischen Verhältnissen in einem Ausmaß von ein bis zwei Stunden pro Tag als ortsüblich anzusehen. Das gilt als Anhaltspunkt.

Als ortsüblich kann es nur bezeichnet werden, soweit es nicht während der üblichen Ruhestunden, in der Mittagszeit und in den Nachtstunden, somit zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr früh, betrieben wird.

Hinsichtlich der Waschmaschine ist festzuhalten, dass niemanden, auch wenn er in einem besonders lärmdurchlässigen Gebäude wohnt, die Durchführung von Verrichtungen verwehrt werden kann, die mit dem normalen Bewohnen der Räume verbunden sind, auch wenn sie Lärm erzeugen.

Auch dies darf jedoch nicht zu einer Zeit geschehen, in der nach allgemeinen Brauch die übrigen Mitbewohner des Hauses den Anspruch auf Ruhe haben.

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