Wie kann man den Einbau einer E-Ladestation durchsetzen?

Experten beantworten Ihre Leserfragen jeden zweiten Montag am KURIER-Telefon. Nächster Termin: 20. März 2023, 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337

Experten beantworten Ihre Leserfragen jeden zweiten Montag am KURIER-Telefon. Rufen Sie an oder schicken Ihre Fragen per E-Mail an immo@kurier.at

Ich bin Wohnungseigentümer einer Altbauwohnung sowie eines Garagenstellplatzes im selben Haus. Mein Mieter möchte auf seine Kosten bei meinem Garagenstellplatz eine E-Ladestation nachrüsten. Ich bin damit einverstanden und auch der Mehrheitseigentümer des Hauses. Nun legt sich aber die Hausverwaltung quer. Wie kann ich den Einbau der E-Ladestation durchsetzen?

KURIER/Montage,Jeff Mangione

Rechtsanwältin Nicole Neugebauer-Herl

Rechtsanwältin Nicole Neugebauer-Herl antwortet:

Mit der letzten Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) wurde geregelt, dass die Anbringung einer Vorrichtung zum Langsamladen eines elektrisch betrieben Fahrzeuges zu den sogenannten privilegierten Änderungen gehört. Der änderungswillige Wohnungseigentümer muss somit nicht nachweisen, dass diese Änderung entweder seinem wichtigen Interesse oder der Übung des Verkehrs dient. Dennoch bedarf es der Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer. Auf die Zustimmung der Hausverwaltung kommt es hingegen nicht an.

Sie müssen daher entweder die Zustimmung aller anderen Wohnungseigentümer einholen oder, falls dies nicht möglich ist, im wohnrechtlichen Außerstreitverfahren den Antrag auf Genehmigung bzw. Ersetzung der Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer stellen, bevor Sie (oder Ihr Mieter) diese Maßnahme durchführen können.

Wohnen
Gewerbe