Wer repariert den Wasserschaden in der Nachbarwohnung?

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In unserem Vorraum wurde ein Eimer mit Wasser umgestoßen, was zu einem Wasserschaden in der Wohnung darunter geführt hat. Die Verwaltung hat sich den Schaden angesehen, der Verursacher muss den Schaden beheben. Sie hat eine Firma für die Reparatur vorgeschlagen, diese würde 1.000 Euro kosten.

Muss ich die Arbeiten von der Firma machen lassen, oder kann ich eine andere beauftragen?

 

 

 

 

 

Sigrid Räth mit Telefonhörer in der HandKURIER/Jeff Mangione,Jürg Christandl,Kurier-montage

Rechtsanwältin Sigrid Räth

Rechtsanwältin Sigrid Räth antwortet:

Üblicherweise werden derartige Schäden von der Haushaltsversicherung des verursachenden Mieters oder Wohnungseigentümers abgedeckt.

Ganz unabhängig davon hat der Verursacher das Recht, eine Firma seines Vertrauens zu beauftragen. Es besteht keine Verpflichtung, dass dieser Auftrag über die Hausverwaltung vergeben wird.

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