Wer muss die Schäden an der Fassade eines Gebäudes bezahlen?

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Ich habe bei meiner Eigentumswohnung den Balkon auf Eigenkosten saniert (Estrich und neue Holzdielen). Dann hat die untere Nachbarin entdeckt, dass der Putz unterhalb meines Balkons abblättert. Das habe ich auch auf meine Kosten saniert, weil die Hausverwaltung behauptet, dass es diesbezüglich eine Vereinbarung gibt. Die hat sie aber nie vorgelegt. Ich möchte daher das Geld, das ich zur Fassadensanierung ausgegeben habe, von der Hausverwaltung zurückbekommen. Bin ich im Recht?

KURIER/Jeff Mangione(2), kurier-montage

Walter Rosifka, Arbeiterkammer

Jurist Walter Rosifka von der Arbeiterkammer antwortet:

Schäden an der Außenhaut eines Hauses mit Eigentumswohnungen fallen in die Erhaltungspflicht der Eigentümergemeinschaft, vertreten durch die Hausverwaltung. Die Kosten der Reparaturen sind aus der gemeinsamen Rücklage zu bezahlen.

Eine Vereinbarung, wonach der jeweilige Wohnungseigentümer die Reparaturkosten von Schäden an der Fassade, die seiner Wohnung vorgelagert ist, zu tragen hätte, müsste einstimmig und schriftlich sein. Behauptet die Hausverwaltung eine solche Vereinbarung, dann muss sie diese nachweisen.

Noch ein Hinweis: Wenn jemand den Schaden schuldhaft verursacht hat, kann sich die Gemeinschaft allenfalls bei dieser Person regressieren.

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