Wer muss die desolate Wohnungseingangstüre reparieren?

Experten beantworten Ihre Fragen KURIER-Telefon. Nächster Termin: 30. Mai zwischen 10 und 11 Uhr.

Ich bin Eigentümer einer Erdgeschoßwohnung in einem parifizierten Altbau. Meine Wohnungseingangstüre ist in einem desolaten Zustand. Sie schließt schlecht und von Tür und Türstock blättert der Lack ab. Muss ich das bezahlen?

KURIER/Jeff Mangione,Gilbert Novy,Kurier-montage

Karin Sammer, ÖVI

 

Karin Sammer vom ÖVI antwortet: "Die Erhaltung allgemeiner Teile des Hauses kommt grundsätzlich der Eigentümergemeinschaft zu. Im Allgemeinen gehört dazu alles, was sich außerhalb des Wohnungseigentumsobjektes befindet, auch die Wohnungseingangstüre sowie die Türstöcke als räumlicher Grenzbereich zum Wohnungseigentumsobjekt. Die Durchführung notwendiger Erhaltungsarbeiten obliegt grundsätzlich der Mehrheit sowie dem bestellten Verwalter. Notwendige und zweckmäßige Erhaltungsarbeiten können Sie bei Untätigkeit der Mehrheit oder des Verwalters auch als einzelner Wohnungseigentümer notfalls über einen Antrag im Außerstreitverfahren durchsetzen."

 

 

Wohnen
Gewerbe