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Ich bin Mieter einer Genossenschaftswohnung. In letzter Zeit habe ich sie wenig genutzt, da ich auf Kur war sowie meine Enkelkinder, die am Land wohnen, betreue. Besteht die Gefahr einer Kündigung?
Rechtsanwältin Nicole Neugebauer-Herl antwortet:
Vorübergehende Abwesenheiten eines Mieters, sei es zu Kurzwecken, aber auch um Verwandte zu betreuen oder zu pflegen, stellen keinen Kündigungsgrund dar, sofern an der gemieteten Wohnung ein dringendes Wohnbedürfnis des Mieters besteht. Auch wenn ein Mieter einige Monate im Jahr auf eine längere Reise geht, seinen Lebensmittelpunkt jedoch in der gekündigten Wohnung behält, berechtigt dies den Vermieter nicht zur Kündigung des Mietverhältnisses.