Die Wohnungsmieten, die ohnehin gesetzlich gedeckelt sind, trifft die Änderung bei der Inflationsanpassung. In die Indexierung freier Marktmieten wird nicht eingegriffen.
Der Mietpreisdeckel, Ende August von der schwarz-grünen Bundesregierung angekündigt, wurde diese Woche im Bautenausschuss auf den Weg gebracht. Das Gesetz sorgt dafür, dass die Wohnungsmieten im gesetzlich regulierten Bereich nicht zu sehr steigen.
Für wen gilt der Deckel? Für Kategorie-, Richtwert- und Gemeindewohnungsmieten, davon sind nach Regierungsangaben rund 590.000 Haushalte betroffen. Zudem für gemeinnützige Wohnungen (660.000 Haushalte). Für freie Mietverträge, gut 400.000 Haushalte, gilt der Decke nicht. Eine maximal fünfprozentige Erhöhung gilt für die nächsten drei Jahre.
Die Kategorie- und Richtwertmieten dürfen nicht stärker als 2,5 Prozent pro Jahr steigen – bis 2025 in Summe also maximal um fünf Prozent. Bisher wurden die Richtwertmieten alle zwei Jahre an die Inflation angepasst. 2025 wären sie um rund 12 Prozent gestiegen. Die Kategoriemiete wurden bisher immer dann erhöht, wenn die Inflation die 5-Prozent-Schwelle überschritten hat. Für 2024 wird die Erhöhung nun ausgesetzt, 2025 greift der Deckel in der Höhe von fünf Prozent. Wohnungen von gemeinnützigen Bauvereinigungen wurden bisher alle zwei Jahre angepasst, 2024 stünde eine Erhöhung an. Diese Erhöhung wird auf fünf Prozent begrenzt. Ab 2027 gilt für alle gesetzlich geregelten Mieten ein neues Valorisierungssystem. Die Mieten steigen jährlich um den Mittelwert der Teuerung der vergangenen drei Jahre. Sollte dieser Wert fünf Prozent übersteigen, zahlen die Mieter nur die Hälfte des übersteigenden Anteils, die andere Hälfte der Vermieter. Künftig finden Anpassungen ausschließlich mit 1. April statt.
➤ Lesen Sie mehr: Ist bei einer Schenkung Immobilienertragsteuer fällig?
Kritik: Die Mietervereinigung sieht langfristig eine systematische Verschlechterung für viele Mieter. „Nicht bei explodierenden Marktmieten der privaten Vermieter, sondern bei den ohnehin günstigen Mieten der Gemeinnützigen wird eingegriffen“, so der Verband der Gemeinnützigen. Das sorge für Einnahmenausfälle und werde den Neubau von leistbaren Wohnungen erschweren. Martin Prunbauer, Präsident des Österreichischen Haus- und Grundbesitzerbunds, warnt: „Diese Maßnahme wird Investitionen in den Erhalt und die Verbesserung von Liegenschaften vermindern oder gar verhindern. Dabei sollte es gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten Anreize für Investitionen geben.“ Jetzt, wo die Bauwirtschaft zu kämpfen habe, sei diese Entscheidung verfehlt.