Verkehrsspiegel an privater Zufahrt: Müssen wir dafür mitzahlen?

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Um zu unserer Wohnungseigentümeranlage zu kommen, müssen wir über eine private Zufahrtsstraße fahren. Diese wird auch noch von angrenzenden Liegenschaften benützt. Ein Eigentümer wollte einen Verkehrsspiegel an der Straße montieren, da die Ausfahrt unübersichtlich ist. Die Gemeinde stimmte zu und hat einen Teil der Kosten übernommen. In der jetzigen Abrechnung, die wir von unserer Verwaltung erhalten habe, sehe ich, dass uns auch Kosten verrechnet wurden. Geht das?

KURIER/Montage,Jeff Mangione

Barbara Walzl-Sirk

Barbara Walzl-Sirk vom Mieterschutzverband Steiermark antwortet: "Hier muss einmal geprüft werden, ob es hinsichtlich der Nutzung dieser Privatstraße eine Vereinbarung gibt. Möglicherweise gibt es einen Servitutsvertrag, wo entsprechende Regelungen getroffen wurden. Falls es keine Vereinbarung gibt, muss Ihnen die Hausverwaltung nachweisen, auf welcher rechtlichen Grundlage sie der Meinung ist, dass die Weiterverrechnung gerechtfertigt wäre. Im Wohnungseigentumsgesetz ist geregelt, dass sie als Wohnungseigentümer in einem gerichtlichen Verfahren auch die inhaltliche Richtigkeit einer Abrechnung überprüfen lassen können."

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