Undichte Dachfenster: Wie komme ich zu einer Wartung?

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Ich bin Wohnungseigentümer. Mit Ende Dezember hat die Hausverwaltung den Vertrag aus wirtschaftlichen Gründen gekündigt. Da sich unsere Dachschrägenfenster nicht mehr ordnungsgemäß schließen lassen, habe ich bereits im August die Hausverwaltung um eine Wartung gebeten. Aber nichts passiert. Was kann ich tun?

Sandra Cejpek hält TelefonhörerKURIER/Montage,Jeff Mangione

Rechtsanwältin Sandra Cejpek

Rechtsanwältin Sandra Cejpek antwortet:

Grundsätzlich gilt, dass auch bei ausgesprochener Kündigung die Hausverwaltung noch bis zum letzten Tag des aufrechten Vertragsverhältnisses ihre vertragliche Verpflichtung zu erfüllen hat. Darunter fällt auch die Wartung allgemeiner Teile des Hauses, so auch der Dachschrägenfenster. Nimmt die Hausverwaltung diese Verpflichtung nicht wahr, kann ihr die Mehrheit der Wohnungseigentümer diesbezüglich eine Weisung erteilen, die unter ihnen im Umlaufbeschlusswege beschlossen wird.

Da die Hausverwaltung nur mehr acht Wochen vertraglich gebunden ist, erscheinen hier derartige Maßnahmen jedoch nicht mehr praktikabel. Die gewünschte Überprüfung der Dichtheit der Dachschrägenfenster resultiert in Ihrem Fall aus einem notwendigen Austausch undicht gewordener Dachschrägenfenstern einem anderen Wohnungseigentumsobjekt. Da die konkreten Dachschrägenfenster aber nach wie vor regendicht sind, liegt kein unmittelbarer Handlungsbedarf zugrunde, da die Gebäudesubstanz nicht gefährdet ist.

Vielmehr sollte mit der ab 1. 1. 2024 neu zu bestellenden Hausverwaltung unmittelbar die Notwendigkeit der Überprüfung der Dachschrägenfenster im konkreten Objekt besprochen werden.

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