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Ich wohne in einer Mietwohnung mit Garten in einer neugebauten Anlage (2020) und bei den Nachbarn hat sich – vermutlich aufgrund eines Baumangels – eine Ratte eingenistet. Seit knapp zwei Monaten kommt regelmäßig eine Schädlingsbekämpfungsfirma vorbei, um Giftfallen auszulegen.
Von der Hausverwaltung gab es bisher keinen „Besichtigungstermin“ – obwohl wir schon mehrfach darauf hingewiesen haben, dass dort, wo sich der „Einstieg“ der Ratte befindet (im Garten gleich direkt an der Hausmauer), ein Hohlraum als ideale Brutstätte bildet. Was können wir tun, um die Hausverwaltung zu einer effektiven Lösung zu bewegen?
Rechtsanwalt Thomas Sochor antwortet:
Ich empfehle, die Hausverwaltung nachweislich, allenfalls unter Beilage von Lichtbildern, sowohl auf den Übelstand, als auch auf den Baumangel hinzuweisen. Weisen Sie die Hausverwaltung darauf hin, dass es sinnvoll erscheint, nach einem ev. Besichtigungstermin zunächst die Brutstätte baulich zu sanieren bzw. zu entfernen und erst danach weitere Giftfallen durch die Schädlingsbekämpfungsfirma zu beauftragen, zumal diese Maßnahmen ev. frustrierte Kosten und ein Gesundheitsrisiko für die Bewohner der Anlage mit sich bringen.
Die Kosten der Schädlingsbekämpfung sind im Betriebskostenkatalog des § 21 MRG angeführt, weshalb diese über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter überwälzt werden.
Teilen Sie der Verwaltung mit, vor dem Hintergrund des von Ihnen geschilderten „unguten Gefühls“ und der drohenden Gesundheitsgefährdung aufgrund der Rattenplage, den Mietzins nur unter dem Vorbehalt der Rückforderung aufgrund der eingeschränkten Nutzbarkeit - etwa des Gartens - zu bezahlen.
Ich rate ab, den Mietzins zum jetzigen Zeitpunkt zu mindern, um sich nicht der Gefahr einer Klage auszusetzen.