Richtig vererben: So erstellen Sie ein gültiges Testament

Wenn Sie Ihre Erben selbst bestimmen wollen, ist ein Testament sinnvoll. Der KURIER hat bei Notar Ulrich Voit nachgefragt, wie man ein gültiges Testament erstellt.

Ob Immobilie, Schmuck, Kunst oder Sparbuch: Wenn es ein größeres Vermögen zu verteilen gibt und Sie die Erben selbst bestimmen wollen, ist ein Testament sinnvoll. 

Der KURIER hat bei Notar Ulrich Voit nachgefragt, wie Sie am Besten vorgehen sollten, damit Sie am Ende ein gültiges Testament in Händen halten.

6 Schritte zum gültigen Testament

1. Lebenssituation bewusst machen
Ich muss mir überlegen, wer gehört zu meiner Familie? Wer würde laut Gesetz etwas erben? Wem möchte ich stattdessen oder darüber hinaus etwas zukommen lassen?

2. Kein Familienrat
Bei Schenkungen holt man sich die zu Beschenkenden an einen Tisch.
Ein Testament sollte man eher nicht besprechen, rät Notar Ulrich Voit, weil es immer wieder geändert werden kann. „Man sollte sagen, dass man alles geregelt hat, aber Details lässt man offen.“

3. Selbst verfassen
Gültig ist ein Testament, wenn es von eigener Hand geschrieben, datiert und unterschrieben ist. Bei einem fremdhändigen Testament, das auch mit Schreibmaschine oder Computer geschrieben sein kann, müssen mehrere Formvorschriften erfüllt werden, u. a. müssen drei Zeugen unterschreiben und mit vollständigem Namen, Adresse und Geburtsdatum angeführt werden.

4. Vom Notar oder Rechtsanwalt
Wer auf Nummer sichergehen möchte, lässt sein Testament von einem Notar oder Rechtsanwalt erstellen, der das Dokument auch als Zeuge unterschreibt.

5. Rechtsnachfolger bestimmen
Ein Rechtsnachfolger muss bestimmt werden: „Mein Alleinerbe ist Person XY.“ Dann werden die Ausnahmen angeführt: „Aber mein Haus, mein Auto, meinen Schmuck, mein Sparbuch etc. bekommt diese oder jene Person.“ Am Ende müssen 100 Prozent verteilt sein.

6. Registrierung
Testament bei einem Notar oder Rechtsanwalt hinterlegen. Dieser trägt es in das Testamentsregister ein. Das garantiert, dass es im Todesfall zur Anwendung kommt und der letzte Wille berücksichtigt werden kann.

Wohnen
Gewerbe