Reihenhaus: Wer muss Sanierung der Wand zum Nachbarn bezahlen?

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Die verputzte Außenwand des Nachbarn steht an meiner und seiner Grundgrenze, da die Häuser versetzt angeordnet wurden. (Reihenhausbebauung BJ 1983) 2008 wurde von meinem Maler, die zu mir angrenzende Außenwand des Nachbarn in meiner Fassadenfarbe gemalt. Nach 15 Jahren lösen sich an dieser Wand größere Putzflächen und es ist eine Sanierung der gesamten Wand notwendig. Wer muss die Sanierung der Fläche bezahlen?

Sandra Cejpek hält TelefonhörerKURIER/Montage,Jeff Mangione

Rechtsanwältin Sandra Cejpek

Rechtsanwältin Sandra Cejpek antwortet:

Es stellt sich die Frage, ob es sich um eine Grenzmauer handelt, die genau mittig auf der besicherten Grundgrenze steht und somit beiden Eigentümern gehört oder ob die Mauer zur Gänze auf dem Grund eines Eigentümers steht.  

Besteht Miteigentum, ist die Mauer auf der jeweiligen Seite vom jeweiligen Grundstückseigentümer instand zu halten und zu sanieren. 

Steht die Mauer im alleinigen Eigentum eines Liegenschaftseigentümers, darf der andere, die zu ihm zugewandte Mauerseite ohne Zustimmung des Mauereigentümers nicht bearbeiten. Aber auch der Eigentümer der Mauer darf ohne Zustimmung des anrainenden Eigentümers die ihm nicht zugängige Seite nicht bearbeiten, da hierfür das Grundstück des Nachbarn betreten müsste, was wiederum dessen Zustimmung voraussetzt.

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