Plan B für den Herbst: Holzofen gegen steigende Energiekosten

Viele Haushalte sorgen vor, damit die Wohnung im Winter nicht kalt wird. Die Nachfrage nach Schwedenöfen ist groß, Rauchfangkehrer sind gut gebucht.

Wenn mitten im Sommer viele Menschen an den Winter denken, dann hat das einen Grund: Angesichts der drohenden Energieknappheit sorgen viele vor, um zumindest teilweise unabhängig von Energieversorgern zu sein.

Aus diesem Grund sind Kamin- und Schwedenöfen stark nachgefragt – ebenso wie Rauchfangkehrer. „Wir merken die Nachfrage nach Öfen in den vergangenen Wochen verstärkt“, sagt Markus Köck, niederösterreichischer Landesinnungsmeister der Rauchfangkehrer. Die Nachfrage bei der Aufstellung von Kaminöfen hat sich um das das vier- bis fünffache gesteigert.“

Voraussetzung für einen Schwedenofen ist ein Rauchfang. In Ein- oder Zweifamilienhäusern sei in der Regel ein Rauchfang vorhanden, erklärt Köck, „aber im mehrgeschoßigen Wohnbau ist das nicht immer der Fall.“

Termin mit dem Rauchfangkehrer

Ist der Rauchfang vorhanden, braucht man vor dem Einbau des Kaminofens einen Termin mit dem Rauchfangkehrer. Dieser überprüft vor Ort, ob es möglich ist, an der gewünschten Stelle einen Ofen aufzustellen. Dabei wird darauf geachtet, ob der Rauchfang in Ordnung ist, ob er dicht ist und ob ausreichend Abstand zu brennbaren Bauteilen eingehalten wird. Wenn der Rauchfangkehrer grünes Licht gibt, spricht aus rechtlicher Sicht nichts gegen einen Schwedenofen in einer Eigentumswohnung, so Doris Augustin-Schneider, Juristin bei der Arbeiterkammer Niederösterreich. Anders sieht das bei einem gemauerten Kachelofen aus. „Das ist dann schon substanzverändernd und da muss man auch statische Dinge abklären im Vorfeld“, so die Expertin. In dem Fall sei es erforderlich, dass die Miteigentümer zustimmen.

Auch in Mietwohnungen möglich

Auch in Mietwohnungen kann ein Kaminofen, der die Bausubstanz nicht verändert, laut Augustin-Schneider grundsätzlich erlaubt sein. „Es ist nichts, was die Rechte des Vermieters verschlechtert, was die Qualität der Bausubstanz betrifft. Hier kann man davon ausgehen, dass es auch ohne die Zustimmung des Vermieters gehen wird“, erklärt die Juristin. Man könne einen Schwedenofen beispielsweise mit einem Dunstabzug vergleichen, „den kann ich auch wieder rasch abmontieren und den vorherigen Zustand wieder herstellen.“

Vorab sollte man jedoch auf mögliche Klauseln im Mietvertrag achten und mit dem Vermieter sprechen, um einen etwaigen Rechtsstreit zu vermeiden.

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