Nummer oder Name: Was darf auf der Gegensprechanlage stehen?

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In unserer Wohnanlage wurden die Beschriftungen der Gegensprechanlage auf Nummern ohne Namen geändert – angeblich aufgrund der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Darf ich meinen Namen selbst anbringen?

KURIER/Jeff Mangione

Elke Hanel-Torsch, Mietervereinigung

Elke Hanel-Torsch von der Mietervereinigung antwortet:

Die DSGVO greift nur bei automatisierter Datenverarbeitung. Das bedeutet, es muss ein strukturiertes und durchsuchbares Dateiensystem vorliegen. Ein Namensschild an der Klingel ist in aller Regel analog und daher ist die DSGVO in diesem Fall nach der Rechtsmeinung etlicher Datenschutzexperten nicht anwendbar.

Handelt es sich jedoch um eine moderne Anlage, in der es einen Monitor gibt und man Namen oder Top-Nummer mittels einer Tastatur suchen kann, dann muss von der Anwendbarkeit der DSGVO ausgegangen werden.

Wenn bis dato die Namen angeschrieben waren, können Sie Ihren Namen mit einem leicht zu entfernenden Klebestreifen anbringen.

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