Niemand fühlt sich für die Zugangswege zuständig. Was kann ich tun?

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Die Zugangswege zu unseren Häusern sind Miteigentum. Wir haben für deren Bewirtschaftung eine Vereinbarung getroffen, an die sich nun kaum jemand mehr halten will. Muss ich das vor Gericht bringen?

KURIER/Montage,Jeff Mangione, Franz Gruber

Hausverwalter Udo Weinberger

Hausverwalter Udo Weinberger antwortet:

Grundsätzlich können die Miteigentümer über die Verwaltung der gemeinsamen Sache Vereinbarungen treffen, abändern und aufkündigen.

Wenn interne Regeln über die Bewirtschaftung nicht eingehalten werden, sollte das intern besprochen und angepasst werden.

Zu beachten ist aber, dass es gesetzliche Pflichten (etwa: der Sicherung von Wegen) gibt, die unabhängig von internen Vereinbarungen alle Miteigentümer treffen.

Sie können als Minderheit aber nicht eine Änderung bzw. Festlegung einer Vereinbarung verlangen, da ist nur möglich, durch das Gericht einen Zwangsverwalter bestellen zu lassen.

 

 

 

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