Neue Küche: Muss der Vermieter mitzahlen?

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Ich wohne unbefristet in einem Altbau. Die Kücheneinrichtung ist alt und ich möchte sie erneuern. Was ist zu beachten? Muss der Vermieter mitzahlen?

KURIER/Montage,Jeff Mangione, Nicholas Bettschart

Rechtsanwalt Peter Hauswirth

Rechtsanwalt Peter Hauswirth antwortet:

Im Mietrechtsgesetz ist geregelt, dass der Vermieter im Inneren des Mietgegenstandes nur für die Behebung von ernsten Schäden des Hauses, zur Beseitigung einer vom Mietgegenstand ausgehenden erheblichen Gesundheitsgefährdung sowie zur Erhaltung mitvermieteter Wärme- und Warmwasserversorgungsgeräte verpflichtet ist. Die Instandhaltung von mitvermieteten Einrichtungsgegenständen zählt nicht zu seinen Pflichten. Sie werden daher die Erneuerung, mangels vertraglicher Vereinbarung nicht vom Vermieter verlangen können. Sollten Sie dennoch – auf eigene Kosten – die Küche erneuern wollen, empfehle ich, dies mit Ihrem Vermieter im Vorfeld abzuklären und auch zu vereinbaren, dass Sie bei Auszug die Küche mitnehmen dürfen.

 

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