Nachbar beansprucht gesamte Allgemeinfläche - was tun?

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Ich bin Eigentümer eines Reihenhauses. Die Allgemeinflächen rund um die Reihenhäuser, wie Parkflächen und Zugänge zu den Reihenhäusern stehen im Miteigentum aller Reihenhauseigentümer. Ein Miteigentümer beschlagnahmt fast alle Allgemeinflächen. Was kann ich da machen?

Ich rate Ihnen, zunächst einmal das Gespräch mit diesem Miteigentümer zu suchen. Sollte es dann zu keiner Verbesserung des Verhaltens kommen, würde ich alle Miteigentümer zu einer Besprechung einladen, um die Möglichkeit der Schaffung einer Benützungsregelung zu besprechen. In einer Benützungsregelung werden Vereinbarungen über die allgemein zur Verfügung stehenden Teile getroffen und z. B. Parkplätze einzelnen Miteigentümern zur alleinigen Nutzung überlassen. Eine Benützungsregelung kommt dann zustande, wenn alle Miteigentümer dieser Benützungsregelung zustimmen. In diesem Zusammenhang kann auch ein Benützungsentgelt vereinbart werden. Kommt es zu keiner Einigung die Benützungsregelung betreffend, kann das zuständige Bezirksgericht diesbezüglich angerufen werden.

KURIER/Montage,Jeff Mangione

Barbara Walzl-Sirk

Barbara Walzl-Sirk vom Mieterschutzverband Steiermark antwortet: "Hier muss einmal geprüft werden, ob es hinsichtlich der Nutzung dieser Privatstraße eine Vereinbarung gibt. Möglicherweise gibt es einen Servitutsvertrag, wo entsprechende Regelungen getroffen wurden. Falls es keine Vereinbarung gibt, muss Ihnen die Hausverwaltung nachweisen, auf welcher rechtlichen Grundlage sie der Meinung ist, dass die Weiterverrechnung gerechtfertigt wäre. Im Wohnungseigentumsgesetz ist geregelt, dass sie als Wohnungseigentümer in einem gerichtlichen Verfahren auch die inhaltliche Richtigkeit einer Abrechnung überprüfen lassen können."

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