Muss sich der Hausverwalter um den Heizungsumstieg kümmern?

Experten beantworten Fragen am KURIER-Telefon. Der nächste Termin ist am 30. Oktober von 10 bis 11 Uhr, unter 05-903022337.


Frage: Wir sind Wohnungseigentümer. In dem Gebäude, in dem wir wohnen,  wird derzeit mit Fernwärme geheizt. Die Wohnungseigentümer wollen nun jedoch  das Heizungsbetriebssystem wechseln. Muss der Hausverwalter sich um diesen Umstieg und die Abwicklung  kümmern und die verschiedenen Möglichkeiten abwägen?

KURIER/Jeff Mangione,Jürg Christandl,Kurier-montage

 

Rechtsanwältin Sigrid Räth: Die Änderung des Heizungssystems ist eine Angelegenheit der außerordentlichen Verwaltung und der Verwalter muss daher nicht von sich aus tätig werden. In Angelegenheiten der außerordentlichen Verwaltung muss der Hausverwalter zwar Mehrheitsweisungen befolgen, darf aber nicht von sich aus und selbstständig tätig werden. Es müssen sich daher zuerst genügend Miteigentümer für die Mehrheitsweisung finden und Informationen über allfällige Alternativvarianten eingeholt werden.

 

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