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Frage: Wir sind Wohnungseigentümer. In dem Gebäude, in dem wir wohnen, wird derzeit mit Fernwärme geheizt. Die Wohnungseigentümer wollen nun jedoch das Heizungsbetriebssystem wechseln. Muss der Hausverwalter sich um diesen Umstieg und die Abwicklung kümmern und die verschiedenen Möglichkeiten abwägen?
Rechtsanwältin Sigrid Räth: Die Änderung des Heizungssystems ist eine Angelegenheit der außerordentlichen Verwaltung und der Verwalter muss daher nicht von sich aus tätig werden. In Angelegenheiten der außerordentlichen Verwaltung muss der Hausverwalter zwar Mehrheitsweisungen befolgen, darf aber nicht von sich aus und selbstständig tätig werden. Es müssen sich daher zuerst genügend Miteigentümer für die Mehrheitsweisung finden und Informationen über allfällige Alternativvarianten eingeholt werden.