Muss ich dulden, dass eine 24-Stunden-Pflege ins gemeinsame Haus kommt?

Experten beantworten jeden zweiten Montag von 10 bis 11 Uhr Fragen am Wohntelefon. Der nächste Termin ist am 8. Jänner 2024 unter05-903022337.

Frage: Mein Mann und ich besitzen ein Einfamilienhaus. Mein Mann hat seine Hälfte den Kindern übergeben, aber weiterhin ein Wohnrecht am gesamten Einfamilienhaus. Weil er Alzheimer hat,  soll nun eine 24-Stunden-Pflege einziehen. Muss ich das tolerieren?

AK/Erwin Schuh

Walter Rosifka, Wohnrechtsexperte der Arbeiterkammer: Das von Ihnen so bezeichnete „Wohnrecht“ am gesamten Einfamilienhaus ist offensichtlich ein sogenanntes Wohnungsgebrauchsrecht. In der Regel wird es auf Lebenszeit vereinbart. Im Rahmen dieses Rechts hat der Berechtigte persönlich die Befugnis, die Wohnräume im Rahmen seiner Bedürfnisse zu nutzen. 

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Ob der Wohnungsberechtigte befugt ist, eine dritte Person bei sich aufzunehmen, ist nach den Verhältnissen des Einzelfalles zu entscheiden. Die Rechtsprechung gestattet regelmäßig eine Erweiterung des Wohnungsrechts der berechtigten Personen durch Aufnahme hinzugekommener Familienangehöriger, Lebensgefährten oder auch einer Pflege- oder Dienstperson. Vor dem Hintergrund dieser Rechtsprechung müssen Sie die Aufnahme einer 24-Stunden-Pflege für das Haus nach meiner Einschätzung wohl dulden.

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