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Ich wohne in einem Mietshaus. Jede Wohnung hat drei Kamine. Nun wird das Dach ausgebaut und man will die Zustimmung von uns Mietern, dass ein Kamin stillgelegt wird. Ist das rechtens? Kann ich eine Ablöse verlangen?
Hausverwalter Udo Weinberger antwortet:
Wenn ausreichend Kamine zum Beheizen der Wohnung verbleiben und ihnen nicht ausdrücklich im Mietvertrag drei Kamine zugesagt wurden, wird in ihr Mietrecht dadurch nicht eingegriffen.
Die erbetene Zustimmung soll offenbar sicherstellen, dass ein konkreter Kamin nun nicht mehr benützbar ist. Eine finanzielle Abgeltung steht nur bei Eingriffen in Ihre Rechte wie auch bei Beschädigungen und Beeinträchtigungen zu.
Die Aufgabe von Rechten kann abgegolten werden, das ist aber eine Sache individueller Vereinbarung.
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