Experten beantworten Ihre Leserfragen am KURIER-Telefon. Nächster Termin: 30. November 2023, 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337.
Wir sind ein Kleingartenverein in Wien mit Widmung für ganzjähriges Wohnen. Muss ein externes Unternehmen mit der Schneeräumung der Wege beauftragt werden oder kann der Winterdienst von einem Vereinsmitglied durchgeführt werden? Wäre dies durch eine Vereinshaftpflicht- und Rechtsschutzversicherung abgedeckt?
Peter Hauswirth rät: "Obliegt dem Verein aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder vertraglich übernommener Verpflichtungen die Pflicht, die Vereinswege verkehrssicher zu halten, ist es empfehlenswert, dass die Schneeräumung von einem professionellen Winterdienst gemacht wird. Die Übernahme der Schneeräumverpflichtung durch ein Vereinsmitglied wird, aufgrund der damit verbundenen Haftung, in der Regel nicht aus bloßer Gefälligkeit erfolgen. Überträgt man dem Vereinsmitglied diese Aufgabe im Rahmen eines Rechtsgeschäfts, muss dieses alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllen (allfällige gewerberechtliche Genehmigungen, Haftpflichtversicherung). Meist ist es daher besser, eine Fachfirma zu beauftragen."