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Nach einer thermischen Sanierung unserer Fassade bei einem Mehrparteienhaus in Eisenstadt wurden die Hausnummern nicht mehr montiert. Ich brauche aber jede Woche einen Krankentransport und meine Adresse wird nicht gefunden. Was kann ich tun?
Elke Hanel-Torsch von der Mietervereinigung antwortet:
Jeder Hauseigentümer ist dazu verpflichtet, seine Hausnummer von der Straße aus sichtbar am Haus anzubringen. Dies dient zur Orientierung und gerade im Fall von Einsatzkräften kann jede Sekunde entscheidend sein. Die einzelnen Bundesländer haben dazu eigene Regelungen.
Im Burgenland besagt § 11 Abs 5 des Burgenländischen Baugesetzes: „Der Eigentümer eines Gebäudes ist verpflichtet, auf seine Kosten die ihm von der Baubehörde bekannt gegebenen Orientierungsnummern in der durch diese bestimmten Weise anzubringen“.
Die Kosten dafür sind im Falle einer Wohnungseigentümergemeinschaft von dieser zu tragen. Sie sollten die Hausverwaltung schriftlich auffordern, die Hausnummern wieder zu montieren. Dabei ist es sinnvoll, eine Frist zu setzen. Sollte dies nicht fristgerecht erfolgreich sein, so wäre eine Antragstellung bei Gericht denkbar.