Muss der Vermieter die Elektrik während der Mietdauer modernisieren?

Experten beantworten jeden zweiten Montag von 10 bis 11 Uhr Fragen am Wohntelefon. Der nächste Termin ist am 8. Jänner 2024 unter05-903022337.

Frage: Ich bin seit 30 Jahren Mieterin einer Genossenschaftswohnung. Wenn im Haus eine Wohnung frei wird, richtet die Genossenschaft diese her und bringt  die Leitungen auf den neuesten Stand. Ich frage mich, ob ich die Elektrik in meiner Wohnung selbst erneuern muss oder ob die Genossenschaft dafür zuständig ist. Wer trägt die Kosten für die Erneuerung der Leitungen?

AK/Erwin Schuh

Walter Rosifka, Wohnrechtsexperte der Arbeiterkammer:  Dass eine Vermieterin bei der Neuvergabe eine bestimmte Qualität der Wohnung schuldet oder „freiwillig“ herstellt, heißt noch nicht, dass man als Mieter mit einem bestehenden Mietvertrag einen durchsetzbaren Anspruch auf die gleiche Qualität hat. Bei einer Vermietung im Jahr 2023 muss ein Vermieter  bestimmte technische Normen einhalten, die vor 30 Jahren vielleicht noch nicht gegolten haben. 

➤ Lesen Sie mehr: Zweitwohnsitze: Warum sie Gemeinden ein Dorn im Auge sind

Fraglich ist also, ob die Elektrik in Ihrer  Wohnung im technischen und damit im rechtlichen Sinne „schadhaft“ und damit reparaturbedürftig ist, oder ob sie noch immer brauchbar ist. Das kann im Grunde nur ein Fachmann beurteilen. Ist Ihre elektrische Anlage reparaturbedürftig, dann sollten Sie die Bauvereinigung verständigen und zur Durchführung der Reparatur auffordern, andernfalls können Sie einen Antrag bei Gericht stellen, dass der Bauvereinigung die Reparatur der Anlage aufgetragen wird.
 

Wohnen
Gewerbe