Müssen sich Mieter an Kosten der Balkonsanierung beteiligen?

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Frage: Wir sind Mieter in einem Altbau und zahlen Friedenszins. Der Hausherr lässt auf sein Betreiben  die Balkone im Haus erneuern, weil sie baufällig geworden sind. Der neue Balkon ist vier Mal so groß wie der alte. Der Hausherr will, dass wir die Betonierung und den Bodenbelag  bezahlen, weil wir nur so wenige Miete zahlen. Ist das rechtens? Für uns ist der neue Balkon kein Vorteil, da dadurch der Wohnraum dunkler wird. Der Hausherr hat angedroht, dass er den Balkon nicht fertigstellt,  falls wir uns nicht an den Kosten beteiligen.

Nicole Neugebauer-HerlKURIER / Jeff Mangione

Rechtsanwältin Nicole Neugebauer-Herl: Die Sanierung eines zu einer dem Mietrechtsgesetz unterliegenden Wohnung gehörenden Balkons oder einer Terrasse ist vom Vermieter als Erhaltungsarbeit auf seine Kosten zu besorgen.

Der Vermieter ist, wenn im Vorfeld keine Vereinbarung getroffen wurde, nicht berechtigt, von Ihnen einen Kostenbeitrag zu verlangen oder die Fertigstellung der Sanierungsarbeiten zu verweigern. Falls er seine Ankündigung wahr macht, und den Balkon nicht fertigstellt, können Sie im wohnrechtlichen Außerstreitverfahren die  Fertigstellung der Erhaltungsarbeit durchsetzen.

 

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