Experten beantworten Ihre Leserfragen am KURIER-Telefon. Heute: Sigrid Räth – Rechtsanwältin
In meiner Heizkostenabrechnung scheinen neben den Energiekosten auch Kosten für Wartung und Reparaturen auf, sowie sonstige Kosten für den Austausch der Wärmemengenmesszähler. Aus diesen Gesamtkosten wurde die künftige monatliche Akontozahlung, das habe ich bereits beeinsprucht. Ist es rechtens, Wohnungseigentümern Reparaturen vorzuschreiben?
Die Verrechnung von Wartung und kleiner Reparaturen sowie sonstigen Kosten in der Heizkostenabrechnung ist zulässig. Große Reparaturen, wie etwa der Austausch der Heizungsanlage, wäre nicht über die Heizkostenabrechnung abzurechnen, sondern über die Rücklage.
Für die Bildung einer eigenen Rücklage, die nach beheizbarer Wohnnutzfläche dotiert wird, müsste eine einstimmige Vereinbarung der Miteigentümer getroffen werden. Jede Änderung des Aufteilungsschlüssels braucht eine einstimmige Vereinbarung oder Festsetzung durch das Gericht.
Ich wohne in einem Altbau mit einer unbefristeten Hauptmiete. Die Wohnung soll jetzt verkauft werden. Falls eine Privatperson diese kauft und Eigenbedarf anmeldet, muss ich ausziehen, oder nicht?
Wenn die Wohnung verkauft wird, kann der neue Eigentümer frühestens nach zehn Jahren Eigenbedarf geltend machen, wobei die Judikatur zum Eigenbedarf sehr strenge Anforderungen an das Vorliegen von Eigenbedarf knüpft. Oftmals wird von Käufern derartiger Wohnungen auch mit finanziellen Angeboten an die Mieter vorgegangen, um eine Beendigung des Mietverhältnisses zu erreichen. In den ersten zehn Jahren müssen Sie sich keine Sorgen machen. Nach diesem Zeitpunkt könnte der Eigentümer der Wohnung eventuell mit einer Eigenbedarfskündigung erfolgreich sein.
Wir (Eltern) haben eine Eigentumswohnung im Familienbesitz. Ein „Kind“ steht im Grundbuch, das zweite wohnt darin, wir zahlen die Betriebskosten. Was geschieht mit dem Bewohner, wenn die Wohnung vom Eigentümer verkauft oder an seine Kinder vererbt wird?
Wenn der Bewohner allein aufgrund eines Prekariums (Bittleihe) in der Wohnung wohnt, so kann dieses Rechtsverhältnis jederzeit, auch ohne Angabe eines Grundes, widerrufen werden. Das bedeutet, dass der Bewohner in keinem Fall abgesichert ist. Sowohl der jetzige Eigentümer als auch ein Käufer oder ein Erbe kann das Prekarium widerrufen.
In der Mietwohnung meiner Tochter ist bei einer dreifach verglasten Balkonscheibe die Mittelscheibe ohne Fremdeinwirkung gesprungen. Im Mietvertrag steht nichts bezüglich Glasbruch. Die Vermieter sagen, das ist Sache der Haushaltsversicherung. Stimmt das?
Richtig ist, dass Glasbruch üblicherweise eine Komponente der Haushaltsversicherung ist. Überprüfen Sie den Versicherungsvertrag.
Wer ist für die Einhaltung der Wiener Bauordnung zuständig?
Bei fast jedem zweiten Neubau werden Fenster eingebaut, die nur durch lebensgefährliche Akrobatik zu reinigen sind. Laut Bauordnung müssen Bauwerke so geplant und ausgeführt sein, dass Unfälle vermieden werden. Wer schaut da weg?Die Bauordnung verbietet es nicht Glasflächen zu bauen, die nur schwer oder auch nur von außen von professionellen Fensterputzern, gereinigt werden können.