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Ich bin Mieterin einer Wohnung mit Balkon. Meine unmittelbaren Nachbarn, die auch über Balkone verfügen, rauchen dort Tag und Nacht. Das stört mich massiv. Kann ich hier etwas unternehmen?
Rechtsanwältin Simone Maier-Hülle antwortet:
Ein exzessives Rauchverhalten der Nachbarn könnte zum einen eine Beeinträchtigung des bedungenen Gebrauchs Ihrer Wohnung darstellen, was zur Vornahme einer angemessenen Mietzinsminderung nach § 1096 ABGB berechtigt.
Zum anderen bietet das Nachbarschaftsrecht auch die Möglichkeit mittels Unterlassungsklage direkt gegen die „Raucher“ vorzugehen, sofern das nach örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß überschritten und die ortsübliche Nutzung Ihrer Wohnung beeinträchtigt wird. Dies müsste man anhand der konkreten Störung im Einzelfall prüfen.
Ein gänzliches Rauchverbot kann dadurch allerdings nicht erwirkt werden – gegebenenfalls könnte das Gericht aber Zeiten vorschreiben, in denen das Rauchen untersagt ist.