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Aus dem Keller unter meiner Eigentumswohnung kommt vor allem nachts ein brummendes Geräusch. Luftschallimmissionen wurden von einem Techniker festgestellt. Ich habe die Verwaltung um Abhilfe ersucht, diese hat bis dato nichts unternommen. Was kann ich tun?
Rechtsanwalt Thomas Sochor antwortet: "Die Lärmbelästigung kommt aus allgemeinen Teilen der Liegenschaft. Der Lärm geht offensichtlich über das ortsübliche Maß hinaus und beschränkt Sie in der ordnungsgemäßen Nutzung Ihrer Wohnung. Durch die Störung der Nachtruhe könnte auch Gesundheitsgefährdung und damit Gefahr in Verzug gegeben sein. Fordern Sie die Hausverwaltung auf, Abhilfe zu schaffen bzw. die Ursache für die Lärmstörung zu erkunden und dieser durch geeignete Maßnahmen entgegenzutreten. Dies könnte durch Messung von Sachverständigen erfolgen.
Bleibt die Verwaltung weiter untätig, könnte dies einen Pflichtenverstoß darstellen, zumal die Ursache der Lärmbelästigung auch ein technisches Gebrechen von gemeinsamen Versorgungsanlagen sein könnte. Sollte außergerichtlich keine Lösung gefunden werden, müssten Sie gerichtliche Hilfe bemühen und eine entsprechende Maßnahme, wie etwa eine Beweissicherung bei Gericht beantragen. In diesem Fall wird das Gericht einen Sachverständigen bestellen, um das Ausmaß der Lärmbelästigung durch die von Ihnen geschilderten Geräusche festzustellen. Wenn der Lärm die ordentliche Benützung Ihrer Wohnung stört und die Lärmbelästigung über das ortsübliche Maß hinausgeht, haben Sie Anspruch auf Unterlassung bzw. sogar Entfernung bzw. technische Adaptierung der lärmverursachenden Geräte/Installationen."