Können Kamine auf Kosten der Allgemeinheit saniert werden?

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Jede Eigentumswohnung (aus dem Jahr 1977) hat einen Notkamin. Bisher hat jeder Eigentümer selbst für die Instandhaltung gesorgt. Der neue Rauchfangkehrer hat nun Kamine beanstandet. Drei Eigentümer lassen die Kamine über die Investitionsrücklage sanieren. Ist das rechtens?

KURIER/Jeff Mangione

Elke Hanel-Torsch, Mietervereinigung

Elke Hanel-Torsch von der Mietervereinigung antwortet:

Es kommt darauf an, aus welchem Grund die Arbeiten am Kamin notwendig wurden. Sollte dieser schadhaft (etwa undicht) gewesen sein, so handelt es sich um Erhaltungsarbeiten und diese sind aus der Rücklage zu finanzieren.

Sind die Arbeiten allerdings nur deswegen notwendig geworden, weil sich einzelnen einen Kaminofen einbauen lassen wollen, so müssen die Kosten dafür vom jeweiligen Wohnungseigentümer übernommen werden.

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