Können Baumängel nach 30 Jahren noch geltend gemacht werden?

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Wir haben 1992 eine Wohnung von einer gemeinnützigen Genossenschaft gekauft. Mängel an den Fenstern werden jetzt zulasten der Rücklage repariert. Die Mängel sind der Verwaltung schon lange bekannt. Können wir sie fast 30 Jahre später geltend machen?

KURIER/Montage,Jeff Mangione, Nicholas Bettschart

Peter Hauswirth am IMMO-Wohntelefon

 

Peter Hauswirth rät: "Gewährleistungsansprüche, die kein Verschulden des Vertragspartners voraussetzen, verjähren bei Sachmängeln innerhalb von drei Jahren ab Übergabe. Ist dem Vertragspartner allerdings ein Verschulden anzulasten, kann ein Schadenersatzanspruch innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger geltend gemacht werden, wobei die absolute Verjährungsfrist 30 Jahre beträgt. Da Ihnen der Mangel offensichtlich bereits längere Zeit bekannt ist und die Wohnung vor mehr als 30 Jahren übernommen wurde, ist eher davon auszugehen, dass allfällige Ansprüche bereits verjährt sind. Für eine konkrete Einschätzung müssten die Unterlagen geprüft werden."

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