Kann die Rücklage nur für bestimmte Zwecke verwendet werden?

Experten beantworten Ihre Leserfragen am KURIER-Telefon. Nächster Termin: 16. Oktober 2023, 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337.

Experten beantworten Ihre Leserfragen jeden zweiten Montag am KURIER-Telefon. Rufen Sie an oder schicken Ihre Fragen per E-Mail an immo@kurier.at


Muss der Rücklagestand auf der Jahresabrechnung mit der bezahlten und nicht verbrauchten Mehrwertsteuer ausgewiesen sein und auf einem WEG-Konto liegen? Und kann die Rücklage nur für bestimmte Zwecke verwendet werden?

KURIER/Montage,Jeff Mangione, Franz Gruber

Hausverwalter Udo Weinberger

Hausverwalter Udo Weinberger antwortet:

Die Dotation der Rücklage durch die Wohnungseigentümer erfolgt ohne Umsatzsteuer, da es sich um Ansparungen für zukünftige Ausgaben handelt und kein unmittelbarer Leistungsaustausch stattfindet.

Erst bei Entnahmen aus der Rücklage (z. B. bei Bezahlung von Reparaturen) ist die Umsatzsteuer abzuführen.

Das WEG kennt keine Zweckwidmung der Rücklage mehr, das gesamte Vermögen der Gemeinschaft ist über gesonderte Konten zu führen.

Eine Trennung der Rücklage von den Geldern für Betriebskosten ist nicht erforderlich.

 Lesen Sie mehr: Muss ich als Mieter der Stilllegung des Kamins zustimmen?

 

 

 

 

 

 

Wohnen
Gewerbe