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Muss der Rücklagestand auf der Jahresabrechnung mit der bezahlten und nicht verbrauchten Mehrwertsteuer ausgewiesen sein und auf einem WEG-Konto liegen? Und kann die Rücklage nur für bestimmte Zwecke verwendet werden?
Hausverwalter Udo Weinberger antwortet:
Die Dotation der Rücklage durch die Wohnungseigentümer erfolgt ohne Umsatzsteuer, da es sich um Ansparungen für zukünftige Ausgaben handelt und kein unmittelbarer Leistungsaustausch stattfindet.
Erst bei Entnahmen aus der Rücklage (z. B. bei Bezahlung von Reparaturen) ist die Umsatzsteuer abzuführen.
Das WEG kennt keine Zweckwidmung der Rücklage mehr, das gesamte Vermögen der Gemeinschaft ist über gesonderte Konten zu führen.
Eine Trennung der Rücklage von den Geldern für Betriebskosten ist nicht erforderlich.
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