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Ich habe eine Eigentumswohnung im obersten Stock. Zum Flachdach führt eine Dachluke, die aber immer versperrt ist. Die Hausverwaltung verweigert die Herausgabe des Schlüssels. Darf sie das? Wäre doch auch ein guter Fluchtweg.
Hausverwalter Udo Weinberger antwortet:
Eine Dachausstiegsluke ist kein sicherer Fluchtweg. Diese dient speziell ausgebildeten Fachleuten zur Kontrolle, Inspektion, Reinigung und Reparatur der Dächer und sollte daher nur von diesen zu nutzen sein.
Die Hausverwaltung hat daher die Schlüssel auch nur für diese Zwecke zur Verfügung zu stellen.