Kaminanschluss: Muss die Eigentümergemeinschaft bezahlen?

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Frage: Ich habe in meiner Eigentumswohnung einen Kaminofen angeschlossen. Es wurde vorher eine Dichtheitsprüfung vom Rauchfangkehrer durchgeführt. Wer muss die Kosten tragen, ich oder die Eigentümergemeinschaft?

Rechtsanwältin Katharina Braun: Der Anschluss eines Ofens an einen vorhandenen Kamin stellt keine Änderung im Sinne des § 16 WEG dar und bedarf sohin nicht der Genehmigung der übrigen Wohnungseigentümer.  Die Kosten, die im Zusammenhang mit der Heizquelle in der eigenen Eigentumswohnung stehen, hat der jeweilige Wohnungseigentümer  zu tragen. In einer Mietwohnung darf  ein Kamin eingebaut werden, wenn die baulichen Voraussetzungen gegeben sind und vermieterseitig dem Vorhaben zugestimmt wurde. Die Zustimmung kann aber verweigert werden. Ausnahme:  Wenn die Wohnung über keinerlei Heizmöglichkeit verfügt, dann ist die Zustimmung zu erteilen. 
 

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