Ist bei einer Schenkung Immobilienertragsteuer fällig?

Wohnrechtsexperten beantworten jeden zweiten Montag von 10-11 Uhr Fragen am KURIER-Telefon, unter 059030-22337.

Frage: Meine Schwester und ich haben ein Haus und eine Wohnung geschenkt bekommen. Ist bei beiden Objekten (anlässlich der Schenkung oder wenn wir sie veräußern) die Immobilienertragsteuer fällig? Falls ja, gibt es Wege, diese nicht zahlen zu müssen? 

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AK/Erwin Schuh

Walter Rosifka, Wohnrechtsexperte der Arbeiterkammer: Die erfolgte Schenkung oder auch eine Erbschaft fallen nicht unter die ImmoEst. Bei einem Weiterverkauf wird sich die ImmoESt kaum vermeiden lassen. Die Wohnung ist Altvermögen (sofern es nach 31.03.2002 keinen entgeltlichen Erwerb gegeben hat). Wenn Altvermögen von Ihnen verkauft wird, fallen  4,2 Prozent  ImmoESt vom Verkaufspreis an. 

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Wenn Neuvermögen (sofern es nach 31.03.2002 einen entgeltlichen Erwerb gegeben hat) weiterverkauft wird, dann fallen  auf die Differenz Verkaufspreis abzüglich Anschaffungskosten 30 Prozent  ImmoESt an. Eine  Befreiung wäre möglich, wenn Sie beide fünf Jahre vor Veräußerung durchgehend den Hauptwohnsitz in der zu verkaufenden Immobilie haben. Für die Details  kontaktieren Sie  eine Steuerberatung. 
 

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