Die hohe Inflation führt dazu, dass indexgebundene Mieten stärker steigen als zuvor.
Im April steht nun eine weitere Erhöhung der Richtwertmieten im Zuge der Inflationsanpassung bevor. Zwar veröffentlicht das Justizministerium die bevorstehende Anpassung erst im März, doch die Arbeiterkammer hat bereits jetzt ausgerechnet, wie stark die Mieten sich diesmal erhöhen. „Ab 1. April werden die Richtwertmieten um 8,6 Prozent steigen. Für einen Mieter oder eine Mieterin sind das durchschnittliche Mehrkosten von rund 490 Euro im Jahr“, so Thomas Ritt, Experte der Arbeiterkammer. Warum die Mieten aktuell so stark steigen, hat mit der hohe Inflation zu tun, denn die Mieten sind gesetzlich an den Verbraucherpreisindex (VPI) gekoppelt. Die Höhe der jeweiligen Anpassung ergibt sich aus der Jahresinflationsrate des Vorjahres.
Mietvertrag überprüfen
Die Anhebung betrifft österreichweit rund 300.000 Haushalte, vor allem Bewohner privater Altbauwohnungen mit Mietverträgen ab März 1994, aber auch Mieter von Gemeindewohnungen. Bestehende Mietverträge können ab Mai angehoben werden, Neuverträge schon ab April. Damit Vermieter ihren Mietern die höheren Mietzinse vorschreiben dürfen, muss im Mietvertrag ein Schwellenwert angegeben sein, der besagt, wann die Miete an die Inflation angepasst werden darf. „Immer wenn diese Schwellenwerte überschritten werden, darf eine Mietzinserhöhung durchgeführt werden“, erklärt Elke Hanel-Torsch von der Mietervereinigung.
Nachrechnen kann sich auszahlen
In den allermeisten Fällen wird die Erhöhung korrekt sein. Ein Nachrechnen der neuen Vorschreibung kann sich dennoch auszahlen, denn Verwalter oder Vermieter können sich auch einmal verrechnen. Häufiger als ein Rechenfehler passieren jedoch formale Irrtümer, etwa falsche Stichtage oder die rückwirkende Geltendmachung. Dagegen können sich Mieter wehren.