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Frage: Ich vermiete ein Wohngebäude in Niederösterreich, das ich selbst verwalte. Eine Indexerhöhung steht an, ich habe aber Sorge, dass sich die Mieter das nicht leisten können und ausziehen. Die Wohnungen sind dort nicht so leicht vermietbar.
Karin Sammer, ÖVI, rät: Es steht Ihnen als Vermieterin frei, eine eingetretene Wertsicherung eines Mietvertrages nicht geltend zu machen. Das kann angesichts der aktuellen Umstände eine vernünftige Entscheidung sein, vor allem wenn Sie ein gutes Auskommen mit den Mietern haben und das Risiko eines Leerstands minimieren wollen. Ein Verzicht auf eine Indexanpassung bedeutet nicht, dass Sie damit schlüssig auch in Zukunft auf eine Anhebung verzichten. Diese Gefahr besteht nur, wenn der Vermieter über einen langen Zeitraum die Wertsicherung nicht geltend macht. Die rückwirkende Anhebung ist im Vollwendungsbereich des MRG nicht zulässig.