Ich zahle zuviel für meinen Parkplatz. Was kann ich tun?

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Wir sind Eigentümer unserer Reihenhäuser und Miteigentümer für die Zugangswege, den Müllraum und elf Carportplätze, wovon sieben Eigentümer je ein Carport nutzen und zwei Eigentümer je zwei Carports. In unserer notariellen Nutzungsvereinbarung sind aliquote Benützungs- und Erhaltungskosten explizit pro Carportplatz festgeschrieben, jedoch in unserer Eigenverwaltung „übersehen“ und somit leisten beide Eigentümer über Jahre nur für je 1 Carportplatz = 1/9 statt 2/11.

Kann ich als jahrelang benachteiligter Einfachnutzer die anteilig zu viel bezahlte Differenz zurückfordern? Oder künftig meinen Anteil von 1/9 auf 1/11 (gemäß der Nutzung) reduzieren?

Montage,Deutsch Gerhard,Jeff Mangione

Rechtsanwalt Georg Röhsner

Rechtsanwalt Georg Röhsner antwortet:

Letztlich wird es davon abhängen, wie lange „jahrelang“ tatsächlich ist. Waren das  mehr als 30 Jahre, könnten die beiden „begünstigten“ Miteigentümer argumentieren, es wäre zwischen den Miteigentümern eine konkludente Änderung der seinerzeitigen Vereinbarung erfolgt. Geht es gerade einmal um ein oder zwei Jahre, könnte man wohl schon die Nachzahlung verlangen.

Für die Zukunft können Sie in diesem Fall Ihre Zahlung reduzieren – ich würde das aber innerhalb der Miteigentümer konkret ansprechen und darauf hinwirken, dass hier eine Neuaufteilung der monatlichen Vorschreibungen erfolgt.

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