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Die zur Durchführung der Heizkostenabrechnung bestellte Firma hat die Verbrauchswerte am 30. 8. 2022 abgelesen, bislang aber noch immer keine „Jahresabrechnung“ übermittelt. Die Firma gibt als Grund für die Verzögerung die Cyber-Angriffe im vergangenen Jahr an. Da die Firma jedoch betont hat, dass dies keine Auswirkungen auf Kunden hat, finde ich das merkwürdig. Bis wann muss die Abrechnung erstellt werden?
Jurist Walter Rosifka von der Arbeiterkammer antwortet:
Das Heizkostenabrechnungsgesetz bestimmt, dass der Abgeber spätestens sechs Monate nach Ablauf der Abrechnungsperiode eine schriftliche Abrechnung zu erstellen, jeden Abnehmer zu informieren und ihm Einsicht in die Abrechnung und die Belege zu gewähren hat. Diese Frist ist wohl schon überschritten.