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Darf ich als Vermieterin die Hälfte der Kosten der Hausversicherung an meine Mieter im Rahmen der Betriebskosten weiterverrechnen oder muss ich diese Kosten zur Gänze selbst tragen?
Elke Hanel-Torsch von der Mietervereinigung rät: "Gem. § 21 MRG können die angemessenen Kosten einer Feuerversicherung, einer Haftpflichtversicherung und einer Leitungswasserschadenversicherung auf die Mieter im Rahmen der Betriebskosten überwälzt werden.
Die Versicherung gegen Glasbruch und Sturmschaden nur dann, wenn die Mehrheit der Mieter zugestimmt hat. Wenn das MRG nicht, oder nur teilweise anwendbar ist, dann kommt § 21 MRG nicht zur Anwendung und es kommt auf die Vereinbarung an, die im Mietvertrag bezüglich Betriebskosten getroffen wurde. Sollte diesbezüglich keine Vereinbarung getroffen worden sein, so können diese Kosten nicht auf die Mieter überwälzt werden."