Grundstück hat anderen Besitzer als Gebäude. Welche Regeln gelten?

Experten beantworten Ihre Leserfragen am KURIER-Telefon. Nächster Termin: 21. August 2023, 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337.

Experten beantworten Ihre Leserfragen jeden zweiten Montag am KURIER-Telefon. Rufen Sie an oder schicken Ihre Fragen per E-Mail an immo@kurier.at

Meine Schwester und ich haben jeweils ein Haus geschenkt bekommen. Dazwischen gibt es einen Grund mit Garage. Der Grund gehört mir, die Garage derzeit meinen Eltern und in Zukunft meiner Schwester. Meine Eltern wollen ein Servitutrecht für die Garage. Wie sieht eine gute Lösung für alle aus? Was sollte alles darin geregelt sein?

KURIER/Jeff Mangione

Elke Hanel-Torsch, Mietervereinigung

Elke Hanel-Torsch von der Mietervereinigung antwortet:

Bei der Garage handelt es sich um ein Superädifikat, also ein Gebäude, das auf fremden Grund errichtet wurde. Der erste Eigentümer eines Superädifikats erwirbt seine Eigentumsrechte durch die Bauführung. Hierfür ist keine Urkundenhinterlegung bei Gericht erforderlich.

Leider wurde in Ihrem Fall kein Superädifikatsvertrag errichtet. Wird das Superädifikat weiterverkauft oder verschenkt, so ist es umso wichtiger, alles genau zu regeln. Der Grundeigentümer kann für die Nutzung seines Grundstücks auch ein Entgelt verlangen.

In Ihrem Fall braucht es zusätzlich ein Wegerecht für die Zufahrt. Dieses ist grundsätzlich im Grundbuch einzutragen, damit es wirksam ist.

Wohnen
Gewerbe