Geschenktes Haus: Wann zahlt man Immobilienertragsteuer?

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Vor 15 Jahren haben meine zwei Schwestern und ich das rund 60 Jahre alte Haus unserer Eltern zu gleichen Teilen geschenkt bekommen. Nun wollen wir die Immobilie verkaufen. Müssen wir Immobilienertragssteuer zahlen? Wir sind nicht hauptgemeldet, das Objekt steht leer.

Sandra Cejpek hält TelefonhörerKURIER/Montage,Jeff Mangione

Rechtsanwältin Sandra Cejpek

Rechtsanwältin Sandra Cejpek antwortet:

Beim Abverkauf der Liegenschaft ist eine Immobilienertragsteuer in der Höhe von 4,2 % des Veräußerungserlöses zu berücksichtigen. Der Ausnahmetatbestand der Wohnsitzbefreiung greift nur, wenn man entweder unmittelbar nach Übertragung zwei Jahre durchgehend oder aber in den letzten zehn Jahren zumindest fünf Jahre durchgehend am Objekt hauptwohnsitzgemeldet war.

Eine Hauptwohnsitzmeldung darf nur dort erfolgen, wo man sich die überwiegende Zeit des Jahres aufhält und seinen Lebensmittelpunkt hat. Eine Hauptwohnsitzmeldung ohne Verwirklichung dieser Voraussetzungen stellt eine Verwaltungsübertretung dar und kann bei Kenntnis durch die Behörde geahndet werden, insbesondere wenn die Wohnsitzmeldung ausschließlich aus Steuerschonungsgründen erfolgt. Bei mehreren Miteigentümern ist die Frage der Steuerlast individuell zu beurteilen und kann unterschiedlich ausfallen.

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