Gemeinnützige fordern Aufweichen der KIM-Verordnung

Die gemeinnützigen Bauträger plädieren für ein Ende oder ein Aufweichen der KIM-Verordnung bei der Vergabe von Wohnkrediten.

Die strengen Regeln für die Vergabe von Wohnkrediten – die sogenannte KIM-Verordnung – kritisieren Banken und Immobilienunternehmen seit Monaten. Die Kreditvergabe ist aufgrund dieser Vorgaben (Eigenmittel von mindestens 20 Prozent des Kaufpreises, die monatliche Tilgungsrate darf 40 Prozent des Haushaltseinkommens nicht übersteigen) eingebrochen, weil die meisten Kaufinteressenten keine Finanzierung bekommen. Der Erwerb von Wohnimmobilien ist aus diesem Grund rückläufig, die Transaktionszahlen sind gesunken.

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Nun beschäftigt sich der Verfassungsgerichtshof mit dem Thema. Ein Bankkunde, der von seinem Finanzinstitut keinen Kredit bekommen hatte, will die Verordnung nun auf diesem Weg ins Wanken bringen. Christian Struber, Bundesobmann der ARGE Eigenheim, plädiert für Ausnahmeregelungen bei der Kreditvergabe, wenn die Obergrenze für die monatliche Kreditrate nur minimal überschritten wird. „Die KIM-Verordnung endet 2025, wir brauchen keine neue“, betont Struber. Herwig Pernsteiner, Obmann-Stellvertreter des Österreichischen Verbands gemeinnütziger Bauvereinigungen, betont, dass es keine systemischen Risiken bei der Wohnbaufinanzierung gebe. 

ARGE/Franz Neumayr

Als Folge der KIM-Verordnung werden in den kommenden Jahren weniger neue Wohnbauten in Österreich errichtet werden. Aufgrund der verteuerten Finanzierung haben manche Bauträger Projekte verschoben oder sogar eingestellt. 2023 werden etwa 16.100 neue Wohnungen von den gemeinnützigen Bauvereinigungen errichtet, damit liegen die Fertigstellungen voraussichtlich im 10-jährigen Durchschnitt. Für das Jahr 2024 wird dann ein Rückgang auf rund 13.350 Wohnungen erwartet.

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Die eigene Wohnung hat aktuell einen hohen Stellenwert für die Bewohner. „Wir hatten noch nie so wenige Delogierungen dank Schutzschirm und noch nie so wenige Mietrückstände wie jetzt“, berichtet Christian Struber. Aber auch die Fluktuation in vielen von gemeinnützigen Bauvereinigungen errichteten Häusern ist gering. „Niemand will seine Wohnung aufgeben, denn die neue Wohnung ist nicht billiger“, erzählt der Experte. Die ARGE Eigenheim spricht sich dafür aus, dass ein Teil des Fördergeldes in der Höhe von insgesamt 2,6 Milliarden Euro im Rahmen des erneuerbaren Wärme Gesetzes für den mehrgeschoßigen Wohnbau zur Verfügung gestellt wird. Damit könne die Modernisierung der Bestandsbauten vorangetrieben werden, so Christian Struber.

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