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Die Hausverwaltung behauptet, dass ein bestimmter Beschluss damals einstimmig beschlossen worden sei. Ich kann mich aber nicht daran erinnern, meine Zustimmung gegeben zu haben. Gibt es eine Dokumentationspflicht?
Hausverwalter Udo Weinberger antwortet:
Eine besondere Regelung über die Dokumentation von Beschlüssen (oder auch die Aufbewahrung von Niederschriften der Eigentümerversammlungen) kennt das Gesetz selbst nicht.
Üblicherweise wird derjenige das Vorhandensein eines Beschlusses beweisen müssen, der sich darauf beruft.
In der Praxis kommt es tatsächlich nicht selten vor, dass Beschlüsse, die durchaus längere Wirkung haben können, nach vielen Jahren nicht mehr allen Eigentümern oder auch der Hausverwaltung (nach einigen Verwalterwechseln) bekannt ist.