Eigentümerversammlung: Kann Hausverwaltung dazu gezwungen werden?

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Wir hatten unsere letzte Eigentümerversammlung im März 2019. Muss ich die Hausverwaltung auffordern für eine Abhaltung? Denn es gäbe viele Punkte zu besprechen, u. a. über Reparaturen im Haus.

KURIER/Montage,Jeff Mangione, Franz Gruber

Hausverwalter Udo Weinberger

Hausverwalter Udo Weinberger antwortet:

Wenn im Verwaltungsvertrag nichts anderes geregelt ist, muss die Verwaltung längstens alle zwei Jahre eine Eigentümerversammlung abhalten.

Sie sollten die Verwaltung auffordern, diese Pflicht zu erfüllen, am besten unter Anführung der aus ihrer Sicht notwendigen Besprechungspunkte.

Unabhängig davon können Sie auch selbst die übrigen Miteigentümer zu einer Versammlung einladen, um diese Punkte zu besprechen und um sich im weiteren Vorgehen abzustimmen.

 Lesen Sie mehr: Nummer oder Name: Was darf auf der Gegensprechanlage stehen?
 

 

 

 

 

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