Eigentümer oder Hausverwaltung: Wer darf Hausordnung beschließen?

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Ich bin Erstbesitzer einer Eigentumswohnung (seit 1995). Die Hausverwaltung hat nun eine Hausordnung für Mieter ausgehängt, die wir Eigentümer nie beschlossen haben. Ist das in Ordnung?

KURIER/Montage,Jeff Mangione, Franz Gruber

Hausverwalter Udo Weinberger

Hausverwalter Udo Weinberger antwortet:

Der Erlass einer Hausordnung ist eine Maßnahme der ordentlichen Verwaltung, wobei es nach überwiegender Meinung der Rechtssprechung von den Wohnungseigentümern mit Beschluss entscheiden wird und nicht vom Verwalter zu erlassen oder abzuändern ist.

Nicht übersehen darf man aber dabei, dass es sich bei einer Hausordnung nur um Verhaltensregeln handeln darf, die inhaltlich zulässig sind und nicht etwas durch andere Regelungen (wie etwa Gemeinschaftsordnungen, die einstimmig vereinbart werden müssen) getroffen werden müssten.

Die Vermietung der jeweiligen Wohnung oder Geschäftsräumlichkeit steht jedem Wohnungseigentümer selbst zu, der Vertrag kommt auch nur zwischen diesen Parteien zustande. Eine eigene Hausordnung der Eigentümergemeinschaft, die das Verhalten von Mietern regelt, ist daher inhaltlich nicht möglich.

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