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Wir sind Wohnungseigentümer und wollen von unserem Balkon aus eine Stiege in den Hof machen. Welche Mehrheiten brauchen wir?
Barbara Walzl-Sirk vom Mieterschutzverband rät: "Grundsätzlich sind Sie als Wohnungseigentümer zu Änderungen an Ihrem Wohnungseigentumsobjekt auf Ihre Kosten berechtigt. Sofern aber eine Beeinträchtigung schutzwürdige Interessen anderer Wohnungseigentümer durch die Änderung möglich ist, bedarf es der Zustimmung aller anderen Wohnungseigentümer. Die Änderung darf weder eine Schädigung des Hauses noch eine Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes, noch eine Gefahr für die Sicherheit von Personen, des Hauses oder von anderen Sachen zur Folge haben. Da Sie aber durch die geplante Änderung auch allgemeine Teile der Liegenschaft in Anspruch nehmen, muss die Änderung überdies entweder der Übung des Verkehrs entsprechen oder für Sie einem wichtigen Interesse dienen. Reine Bequemlichkeit oder Wertsteigerungsgründe reichen nicht aus. Erhalten Sie nicht die Zustimmung aller übrigen Wohnungseigentümer, können Sie beim Bezirksgericht einen Antrag auf Zustimmungsersetzung einbringen."