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Frage: Ich habe eine Wohnung vom Bauträger gekauft, die in Bau ist. Im Kaufvertrag habe ich zustimmt, dass Änderungen an der Garage vorgenommen werden. Sie wurde vergrößert und Säulen eingebaut. Nun sieht mein Parkplatz anders aus als bisher, da er sich zwischen zwei Säulen befindet. Ich habe die Wohnung auch erworben, weil der Parkplatz groß genug für mein Auto war. Muss der Bauträger mich vorab über die Änderung informieren?
Rechtsanwältin Sandra Cejpek: Es ist nichts Ungewöhnliches, dass in der Bauphase Änderungen vorgenommen werden. Gerade aus diesem Grund beinhalten Bauträger-Kaufverträge auch die Vorab-Zustimmung zu derartigen Änderungen durch die Käufer. Relevant ist, ob sich die Größe des Parkplatzes geändert hat, oder bloß die Zufahrt durch die Säulen erschwert wird.
Im letzterem Fall wird ein gänzlicher Vertragsrücktritt nicht durchsetzbar sein, da in einem Verfahren schwer nachweisbar ist, dass die konkrete Ausgestaltung des Parkplatzes primär den Ausschlag für den Abschluss des Wohnungskaufvertrages gegeben hat. Denkbar ist eine Wertminderung, die sich durch die eingeschränkte Nutzbarkeit des Parkplatzes ergibt. Eventuell besteht auch die Möglichkeit, die Zuweisung der Parkplätze zu ändern (im Einvernehmen aller).