Experten beantworten Fragen am KURIER-Telefon unter 05-903022337. Der nächste Termin ist am 18. September um 10-11 Uhr.
Frage: Ich bin Mieterin. Meine Nachbarin hat eine Katze. Wenn die Nachbarin außer Haus ist, lässt sie ihre Katze im Stiegenhaus und Keller frei herumlaufen. Darf sie das? Kann ich etwas dagegen unternehmen?
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat allerdings mehrfach ausgesprochen, dass Hunde und Katzen Haustiere sind, die in Wohnungen gehalten werden dürfen. Soweit ersichtlich, musste sich der OGH bislang nur mit in fremden Gärten streunenden Katzen auseinandersetzen; das wurde als üblich erkannt.
Wie es sich mit im Stiegenhaus und im Keller eines Hauses frei herumlaufenden Katzen verhält, wurde noch nicht entschieden. Ein Unterlassungsanspruch wäre denkbar, wenn die Katze bei den Streifzügen ihre Notdurft verrichtet und damit zusätzliche Reinigungskosten entstehen, die über die Betriebskosten an alle Mieter verrechnet werden oder wenn infolge einer Katzenallergie eine Beeinträchtigung anderer Hausbewohner entsteht. Ich würde das Gespräch mit der Nachbarin suchen, ihr die Gründe darlegen, weshalb Sie sich durch deren Katze gestört fühlen und sie bitten, ihr Haustier nur in der Wohnung zu halten. Falls dies nicht hilft, wenden Sie sich an die Hausverwaltung bzw. Ihren Vermieter. Werden Mitbewohner durch Tierhaltung belästigt, kann das auch zur Kündigung führen.